Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 28.03.1991

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.08.1991 - 6 UF 237/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5454
OLG Düsseldorf, 08.08.1991 - 6 UF 237/90 (https://dejure.org/1991,5454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.1991 - 6 UF 237/90 (https://dejure.org/1991,5454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 1991 - 6 UF 237/90 (https://dejure.org/1991,5454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 2
  • FamRZ 1992, 92
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 8 UF 165/09

    Befristung des Anspruchs auf Krankenunterhalt

    Einer - grundsätzlich möglichen - Schätzung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.1991, Az. 6 UF 237/90) fehlt damit jede Grundlage.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.03.1991 - 11 UF 1037/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2599
OLG Koblenz, 28.03.1991 - 11 UF 1037/90 (https://dejure.org/1991,2599)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.03.1991 - 11 UF 1037/90 (https://dejure.org/1991,2599)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. März 1991 - 11 UF 1037/90 (https://dejure.org/1991,2599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Körperverletzung und Strafanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsverpflichtung nach einer Scheidung; Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs auf Grund des mutwilligen Hinwegsetzens über schwerwiegende Vermögensinteressen anderer Ehegatten; Vorliegen einer groben Unbilligkeit bei Inanspruchnahme des anderen Teils auf Zahlung von ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 2
  • FamRZ 1991, 1312
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 31.07.1997 - 2 UF 30/97

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Bezug von Arbeitslosengeld durch

    Dabei reicht in objektiver Weise aus, daß das Anschwärzen des Beklagten bei seinem Arbeitgeber den Arbeitsplatz gefährdet, ihn nicht auch tatsächlich in Wegfall bringen muß (insgesamt hierzu Wendl/Staudigl/Gerhardt, a.a.O., § 4, Rn. 693 ff.; Heiß/Heiß, a.a.O., S. 9, 20 ff.; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1987, 946 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 63 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1312 f.).

    Nachdem die Klägerin zu einem Zeitpunkt, der erheblich nach der Beendigung des Scheidungsverfahrens lag, mutwillig Handlungen begangen hat, die zum wirtschaftlichen Ruin des Beklagten hätten führen können und die durch ein eheliches, zeitlich somit weit vorher liegendes Fehlverhalten des Beklagten kaum in milderem Licht erscheinen, besteht für den Beklagten eine Pflicht zu weitergehender nachehelicher Solidarität nicht (vgl. OLG Koblenz, NJWE-FER 1997, 3 = FamRZ 1997, 418 - nur Leitsatz - und FamRZ 1991, 1312, 1313).

  • OLG Koblenz, 22.09.1997 - 13 UF 247/97

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau bei gefährlicher

    Dass ihr insoweit verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt worden ist, ändert nichts daran, dass die Antragsgegnerin schuldhaft gehandelt hat und ihre Tat grundsätzlich geeignet ist, zu einer Versagung, Herabsetzung oder zeitlichen Begrenzung ihres Unterhaltsanspruchs zu führen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1990, 887; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 2 ).
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